Petition

Empfänger:

Christian Kern, Bundeskanzleramt

Reinhold Mittlerlehner, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Sabine Oberhauser, Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

 

 

Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung

Mindestanforderung für die Haltung von Katzen

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

um die bestehende Katzenproblematik wirksam einzudämmen fordern wir umgehend die Überarbeitung bzw. Anpassung der derzeitigen, schwammig und ungenau formulierten gesetzlichen Grundlagen laut nachstehenden Punkte:

 

  • Verpflichtende Kastration für alle Katzen beiderlei Geschlechts und unabhängig von der Haltungsform
    einzige Ausnahme: Tiere die zur kontrollierten Zucht verwendet werden

     

  • „Definition der „Zucht“ als gezielte Verpaarung, die einen Sachkundenachweis voraussetzt und einer Bewilligungspflicht sowie der regelmäßigen behördlichen Kontrolle unterliegt

 

  • Festlegung des Kastrationsalters (5 Monate)

 

  • Kennzeichnungspflicht mittels Microchips und Registrierung aller Katzen in jeder Haltungsform im Alter zwischen der 10. und 12. Lebenswoche

 

  • Zusätzliche Tätowierungspflicht aller Katzen bei der Kastration (in Vollnarkose) zum vorgegeben Kastrationsalter

 

  • Meldepflicht von verwilderten Hauskatzen an die Bezirkshauptmannschaften, damit gezielte Fangaktionen in die Wege geleitet werden können

     

 

Zu diesen Maßnahmen wurden bereits umfangreiche Erklärungen und Beweismaterial übermittelt, welches über www.kastrationspflicht.at unter Download abgerufen werden kann


Abschließend möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass nur die vollständige Umsetzung aller Forderungen ein Gesamtpaket ergibt, dass die Katzenproblematik nachhaltig und tierschutzkonform lösen und das Katzenelend in Österreich lindern kann.