Unverständlich für uns war, dass im Tierschutzgesetz die Formulierung "bäuerliche Haltung"
gewählt wurde. Diese wurde nicht nur von den Behörden, sondern auch von den Vereinen und auch von den meisten Privatpersonen so interpretiert, dass Katzen von Landwirten
nicht kastriert werden müssen.
Sehr erstaunt waren wir über die Stellungnahme des Bundesministerium für Gesundheit aufgrund
unserer Petition, die wir 2008 / 2009 in die Wege geleitet haben. Wir waren nach dieser Stellungnahme guter Dinge, dass sich nun endlich alles ändert.
Doch das große Problem: selbst mit dieser klar definierten "bäuerlichen Haltung" von
offizieller Stelle, weigern sich die Behörden die "bäuerliche Haltung" als das zu sehen was es ist: nämlich streunende Katzen, die keinen Besitzer haben.
Wir bitten daher endlich um endgültige Streichung dieser Formulierung aus dem
Gesetzestext.
Es gibt noch etliche andere schwammige Formulierungen in diesem
Katzen-Kastrationsgesetz:
- Katzen (und Kater!)
- regelmäßiger Zugang zum Freien
- kontrollierte Zucht
...
Dazu senden wir Ihnen unseren "Maßnahmenkatalog", darin haben wir alle wichtigen Punkte
zusammengefasst. Dieser "Maßnahmenkatalog" liegt sowohl bei unserer Tierschutzombudsstelle als auch bei Frau Dr. Damoser in ausführlicher Form mit vielen Beispielen aus
der Praxis (wie z.B. Inserate von Internetplattformen usw..) auf.
Gerne stehen wir jederzeit für Fragen oder bei Unklarheiten zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Auer
Streunerkatzen OÖ, 0699 /11 91 01 54
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